Allgemein GeschäftsBedingugen


GELTUNG

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen («AGB») kommen auf alle Lieferungen von fiwo an Kunden zur Anwendung, sobald sie Bestandteil des Kaufvertrages geworden sind. Widersprechen diese «AGB» allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, so gehen diese «AGB» jenen des Kunden vor, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart oder festgestellt wurde.

 

PREISE

Im Normalfall beziehen sich Preisangaben in Franken pro Verrechnungseinheit (m2/St/kg/m1), ohne Mehrwertsteuer, Transportkostenanteil und Verpackung. Sortiments- und Preisänderungen bleiben jederzeit ohne Avis vorbehalten. Es gelten die am Liefertag gültigen Preise. Ergeben sich evtl. Probleme in der Materialbeschaffung oder bei nachträglichen Änderungen der Ausführung (technische Probleme), steht es uns frei, vom Angebot zurückzutreten. Weicht Ihr Auftrag von unserem Angebot ab, behalten wir uns eine Preisanpassung vor.

 

PREISÄNDERUNGEN

Durch uns schriftlich bestätigte Preise sind mit Ausnahme der nachstehenden Fälle verbindlich:

 

· kurzfristige Preisänderungen unserer Lieferanten

· wenn ein Auftrag nachträglich geändert wird und dadurch die Voraussetzungen nicht mehr stimmen (Ausführung, Formate, Menge etc.).

 

 

MASSE UND GEWICHTE BEI DÄMMSTOFFEN

Die Flächenmasse können Abweichungen von +/-1% auf­weisen. Bei den Gewichten beträgt die Toleranz +10%/-5%.

 

TRANSPORTKOSTEN (entfallen bei Online-Shop-Bestellungen)

Die Transportkostenbeteiligung, bei einer Lieferung durch ein fiwo-Fahrzeug, beläuft sich auf 5% des Nettobestellwertes, jedoch im Minimum:

 

TG / AI / AR / SG ................................ CHF   80.00

SH / ZH / ZG / GL / SZ ...................... CHF 120.00

AG / LU / OW / NW / UR .................. CHF 150.00

GR / TI / BS / BL / SO / JU / BE ...... CHF 180.00

NE / FR / VD ....................................... CHF 200.00

GE / VS ................................................. CHF 230.00

 

Lieferungen, welche nicht mit einem fiwo-Fahrzeug stattfinden, werden zum aktuellen Tagesansatz unseres externen Speditionspartners verrechnet.

 

VERSAND

Camion-Sendungen erfolgen gemäss unserem Tourenplan. Spezialfälle nach gegenseitiger Absprache. Postsendungen nur auf speziellen Wunsch mit Belastung von Porto und Verpackung. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Bei Postschäden ist in jedem Falle sofort von der Empfangsstation eine Tatbestandsaufnahme zu verlangen; bei Transportschäden ist in jedem Fall auch dem Frachtführer Mitteilung zu machen und ein ent­sprechender Vermerk auf dem zu visierenden Lieferschein anzubringen. Der Schaden ist vom Chauffeur bestätigen zu lassen.

 

LIEFERFRISTEN

Lagerware wird normalerweise dem nächstmöglichen Camion beigeladen. Für Aufträge, welche produziert werden müssen, sind wir stets bemüht, die bestätigten Termine einzuhalten. Bei allfälligen Terminüberschreitungen seitens der Lieferwerke, können wir auf keinen Fall finanziell belangt werden. Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen. Die Lieferfristen werden entsprechend länger, wenn:

 

· Aufträge nachträglich durch den Besteller abgeändert werden

· die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben nicht rechtzeitig bei uns, resp. im Lieferwerk eintreffen

· der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, insbesondere bei Nichteinhalten der Zahlungsverpflichtung

· bei Ereignissen höherer Gewalt

 

Auslieferungen, welche aus den oben erwähnten Gründen in Verzug geraten, berechtigen in keiner Weise zu finanziellen Forderungen. Ein Auftrag kann aus diesen Gründen auch nicht annulliert oder gekürzt werden.

 

ABHOLUNGEN

Die vereinbarten Abholtermine gelten nach Abschluss der per Mail zugesendeten Auftragsbestätigung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin abzuholen. Wird der Abholungstermin überschritten, ist fiwo berechtigt, sofortige Erfüllung der Abholung zu verlangen oder dem Kunden nach Ablauf einer neu gesetzten kurzen Frist, Umschichtungspauschalen von bis zu CHF 200.- zu verrechnen.

 

RÜCKSENDUNGEN

Können nur in Originalverpackung und in absolut einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Absprache mit unserer Verkaufsdisposition erfolgen. Wir behalten uns vor, für Umtriebe und Fracht 20% des Warenwertes, jedoch mind. den von den Lieferwerken geforderten Betrag von der Gutschrift in Abzug zu bringen. Sondermasse sowie Bettwaren im allgemeinen sind ohne vorgängige, anders lautende Vereinbarung, von Rücksendungen ausgeschlossen.

 

PRÜFUNG UND ABNAHME

Beanstandungen sind sofort nach Empfang der Ware, jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen und vor Verarbeitung oder Montage, schriftlich zu melden. Dem Lieferanten muss die Möglichkeit einer Nachkontrolle eingeräumt werden. Die Lieferung ist ungeachtet einer allfälligen Beanstandung anzunehmen und sachgemäss zu lagern. Bei mangelhafter Lieferung ist der Käufer nicht berechtigt, die Zahlung zu verweigern oder zu verzögern. Unsere Haftung erstreckt sich im Maximum bis zur Höhe des Warenwertes, resp. des Fakturabetrages. Wir sind in keinem Fall für Folgeschäden aus einem Reklamationsfall haftbar. Für Transportschäden im Bau sind wir nicht haftbar. Unter Ausschluss aller anderen Rechtsmittel steht dem Käufer lediglich ein Anspruch auf Minderwert zu. Wir behalten uns jedoch nach erfolgter Reklamation vor, innert angemessener Frist, Ersatzlieferung zu leisten. In diesem Fall ist die beanstandete Ware gut verpackt und in einwandfreiem Zustand dem Lieferanten zur Verfügung zu halten; andernfalls kann keine Gutschrift erfolgen.

 

GERICHTSTAND

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der jeweilige Ort, an dem fiwo den Hauptsitz hat.

 

GARANTIEN

Garantien beschränken sich auf den Ersatz qualitativ nicht einwandfreier Ware. Weitergehende Kostenforderungen werden nicht anerkannt. Garantieforderungen gewährt fiwo im gleichen Umfang, wie diese von fiwo’s Lieferanten gewährt werden. Das Risiko und die Garantie bei nicht einwandfreier Lagerung, bei unsachgemässer Ausführung und ungeeigneten Verwendungszwecken gehen zu Lasten des Verbrauchers.

 

DIENSTLEISTUNGEN

Technische Informationen durch uns, wie Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben usw. sowie techn. Beratung durch unsere Mitarbeiter verstehen sich als Dienstleistungen unsererseits. Sie entbinden daher den Besteller nicht einer genauen Überprüfung. Wir vermitteln Ihnen gerne die Beratungsdienste unserer Lieferanten. Zugestellte Muster bleiben stets Typenmuster, d.h. die Eigenschaften dieser Muster gelten mangels ausdrücklicher gegenteiliger Zu­sicherung von fiwo nicht als zugesichert.

 

ZAHLUNGEN

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die sofortige Einstellung von geplanten Lieferungen vor und sind berechtigt, einen Verzugszins in Höhe des von Schweizerischen Grossbanken für Blanko-Kredite verwendeten Satzes +1 % p. a. zu berechnen.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, die zum Schutz des Eigentums des Lieferanten erforderlichen Massnahmen zu treffen. Bei Weiterveräusserung unbezahlter Waren gelten die entstehenden Forderungen als an fiwo sicherheitshalber abgetreten. Die eingezogenen Beträge sind sofort an fiwo abzuführen. Soweit dies nicht geschieht, sind sie Eigentum von fiwo und gesondert aufzubewahren.

 

 

Gültig ab 01. August 2022