Jedes Gebinde mit Namen, Vornamen sowie Wohnort beschriften.
Wolle nur in Papiersäcken oder BigBags abgeben. Alle anderen Gebinde werden nicht angenommen - oder es wird für diese Wolle kein Geld vergütet.
Gebinde nicht schwerer als 50kg (entspricht ca. Wolle von 20 Schafen) | schwerere Gebinde werden stehen gelassen!
Die Wolle muss trocken sein.
Weisse Bio-Wolle wird nur mit zeitgleicher Abgabe des Zertifikats (Kopie) speziell vergütet.
Zertifikat (Kopie) muss bei jeder Abgabe neu mitgegeben werden - verspätetes Nachliefern des Zertifikats nützt nichts.
Wolle mit toten Haaren, Stroh, Heublumen oder anderen Fremdkörpern wird als Restwolle klassiert.
Die braune/schwarze Wolle darf keine graue Wolle (Unterwolle) enthalten - wird sonst als „gemischt“ klassiert.
Die Wollklassierung wird durch fiwo vollzogen.
Wolle, die nass oder zu verschmutzt abgegeben wird, werden wir auf Kosten des Schafhalters entsorgen.